AIB

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Allgemeine Informationsvertragsbedingungen (AIB)

zwischen Ihnen

(im Folgenden: Informationsbesteller)

und der

ALLSENSES Energiemedizin

Anja Wagner
Hauptstrasse 23
40668 Meerbusch, Deutschland

(im Folgenden: ALLSENSES)

Präambel

Die ALLSENSES bzw. Anja Wagner ist Expertin für Energiemedizin, im Coaching mit Frequenzen/Schwingungen. Sie navigiert Kunden zum Ursprung und weitet deren Bewusstsein. Damit begleitet sie jeden auf seinen individuellen Transformationsweg.

Zudem verpflichte ich mich freiwillig gegenüber den Informationsbestellern, sie regelmäßig

mit allgemeinen Informationen zu versorgen.

Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig:

(1) Unsere Informationen und Dienste richten sich nur an Kunden und Interessenten.

Demnach richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages ebenfalls nur an die oben genannten Zielgruppen.

(2) Der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages wird einerseits bei der konkreten Beauftragung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt.

(3) Der Informationsbesteller kann den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden.

(4) Dieser Informationsservice ist unentgeltlich.

  • 1 Vertragsgegenstand, Pflichten der ALLSENSES

(1) Gegenstand des Vertrages ist, dass ALLSENSES den Informationsbesteller mit

Informationen über alle denkbaren aktuellen und zukünftigen Kontaktkanäle

(Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein:

Bioenergietherapeutin, Access Bars, Theta Healing, Healing Code, Reconnective

Healing, Matrix Transformation, Power Light, Frequenz- und Schwingungsänderungen, Bewußtseinserweiterung, Yoga (Erwachsene, Kinder, Schwangere), Yogatherapie (Hormonregulation und Wirbelsäulen-Regeneration), Geistige Erd- und Hausreinigung, Quantenheilung, Meditation, Marketing, Vertrieb, Digitalisierung, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter.

(2) ALLSENSES ist mit Blick auf Absatz 1 u. a. auch dazu verpflichtet, die

vertragsgegenständlichen Informationen auch in sozialen Netzwerken und vergleichbaren Kontaktkanälen auszuliefern. Hierfür ist ALLSENSES, soweit technisch möglich, verpflichtet, die E-Mail-Adresse in eine Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Goolge hochzuladen und sofern dies möglich ist, auch dort Informationen auszuliefern. Dies gilt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3.

(3) ALLSENSES ist ferner verpflichtet, den Informationsbesteller, sofern diese bereits zu einem Webinar angemeldet ist, im Rahmen der technischen Möglichkeiten nach von Werbeanzeigen für potenzielle neue Webinar- oder Schulungsteilnehmer in facebook oder bei Google auszuschließen. Dazu muss ALLSENSES die E-Mail-Adresse in eine

Custom Audience bei facebook oder in eine „similar audience“ bei Google oder KlickTipp hochladen. Bei Werbeanzeigen für potenzielle neue Schulungsteilnehmer werden die Informationsbesteller ausgeschlossen.

(4) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht.

(5) Ferner schuldet ALLSENSES auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.

  • 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status:

Unternehmen

(1) Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er auch Unternehmer ist oder ob er den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt.

(2) Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen.

(3) Schließt er den Informationsvertrag ab, darf ALLSENSES davon ausgehen, dass der Informationsbesteller Unternehmer ist oder wenigstens den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt.

  • 3 Vertragsschluss

(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u. a. auch konkludente) Form eine von ALLSENSES abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.

(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.

  • 4 Unentgeltlichkeit

(1) Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.

  • 5 Beendigung des Informationsvertrages

(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.

(2) Sofern der Kunde parallel Kunde der Digistore24 GmbH, Elopage oder Builderall ist und über dieses Vertragsverhältnis Zugang zu ALLSENSES erhält, ist der Bestand dieses

Informationsvertrages nicht vom Bestand des Vertrages zur Digistore24 GmbH, elopage oder Builderall oder anderen Verkaufsseiten abhängig.

  • 6 Haftung

(1) ALLSENSES haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet ALLSENSES – außer im Falle der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.

(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und

Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ALLSENSES.

  • 7 Änderungsvorbehalt

(1) ALLSENSES ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist.

(2) Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert.

(3) Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ALLSENSES gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.